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Laut der Infektionsschutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 04.05.2020 darf die SGV-Wanderakademie NRW ihren Betrieb unter Einhaltung entsprechender Hygienemaßnahmen wieder aufnehmen. Zur Information haben wir hier die festgelegten Standards zusammengefasst. Sie finden diese inkl. Link zum Hygienekonzept auch in den jeweiligen Veranstaltungen hinterlegt.

  • Der Zutritt zum Seminarraum erfolgt nur mit Mund-Nasen-Schutz
  • Die maximale Teilnehmendenzahl ist begrenzt, entsprechend der Raumgröße
  • Die Sitzordnung sieht einen Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Tischen und 5m² pro Person vor
  • Während einer Veranstaltung kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden, wenn der/die Teilnehmende am Platz sitzt und der Mindestabstand zum Dozierenden und weiteren Teilnehmenden eingehalten wird
  • Zur Verpflegung im SGV-Jugendhof werden Tellergerichte ausgegeben, alle Teilnehmenden stellen sich dafür entsprechend der Markierungen in eine Warteschlange
  • Die Veranstaltungs- und Speiseräume werden regelmäßig gelüftet

Sollten Sie weitere Fragen zu den Maßnahmen und deren Umsetzung haben, kontaktieren Sie uns bitte.