Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand April 2025)
1. Anmeldung und Leistungen der SGV-Wanderakademie NRW
eranstalter ist die SGV Wanderakademie NRW, eine Einrichtung des Sauerländischen Gebirgsvereins e.V., Hasenwinkel 4, 59821 Arnsberg (im Folgenden SGV Wanderakademie NRW). Die Übernachtungspakete und Zusatzübernachtungen des SGV Jugendhofs für die Veranstaltungen der SGV Wanderakademie NRW werden über die SGV Wanderakademie NRW gebucht.
Die verbindliche Anmeldung bei der SGV Wanderakademie NRW kann digital, schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung der Teilnehmenden verbindlich.
Die Leistungen der SGV Wanderakademie NRW richten sich nach den jeweiligen Leistungsbeschreibungen im für den Veranstaltungszeitraum gültigen Prospekt.
Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch die SGV Wanderakademie NRW bzw. durch die Leitung der Veranstaltung.
2. Zahlung der Teilnahmegebühr, Durchführungsvoraussetzungen
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung des Entgeltes. Es gelten die Rücktrittsregelungen unter Ziff. 5.
Versäumte Stunden/Tage können nicht nachgeholt werden.
Werden bei einer durchgeführten Veranstaltung vom/von der Teilnehmenden Leistungen der SGV Wanderakademie NRW ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen, besteht keine Verpflichtung der Einrichtung, den darauf entfallenden Teil der Teilnahmegebühr zu erstatten.
Die SGV Wanderakademie NRW behält sich vor, Veranstaltungen aus Gründen wie Verhinderung der Veranstaltungsleitung bzw. von Dozenten o.ä. und bei Nichtzustandekommen einer Mindestteilnehmerzahl, die sie je nach Veranstaltung eigenverantwortlich frei festlegt, abzusagen.
Bei Veranstaltungsabsage bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden zeitnah zurückerstattet. Muss eine laufende Veranstaltung aus von der SGV Wanderakademie NRW zu vertretenden Gründen abgebrochen werden, wird die Teilnahmegebühr entsprechend anteilig zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ersatzansprüche bestehen gegenüber der SGV Wanderakademie NRW nicht.
3. Hinweis zu Veranstaltungen als Bildungseinrichtung
Als anerkannte und vom Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. zertifizierte Bildungseinrichtung unterliegt die SGV Wanderakademie NRW nicht dem Reiserecht nach §§ 651 a – 651 y BGB, da die angebotenen Veranstaltungen keine touristischen Leistungen darstellen.
4. Leistungsänderungen
Die SGV Wanderakademie NRW NRW behält sich in Ausnahmefällen, z.B. Raum-/Dozentenausfall, vor, Veranstaltungen und Übernachtungspakete sowie Zusatzübernachtungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen oder abzusagen bzw. andere Dozierende ersatzweise einzusetzen. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden können, erhalten Sie bereits gezahlte Gebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5. Rechnungen
Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung mit beigefügter Zahlungsaufforderung. Diese ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Standardmäßig hat die Bezahlung der Teilnahmegebühr per Überweisung zu erfolgen. Eine Rechnung erhalten Sie zu Veranstaltungsbeginn.
Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Die Teilnehmenden stimmen zu, dass sie Rechnungen digital per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse erhalten.
6. Rücktritts- /Widerrufsregelungen
Teilnehmende können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung gegenüber der SGV Wanderakademie NRW von der Veranstaltung und vom gebuchten Übernachtungspaket und von Zusatzübernachtungen zurücktreten.
Unsere Rücktrittsgebühren betragen:
Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei
Vom 28. – 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn kostenfreie Umbuchung innerhalb eines Jahres auf Folgeveranstaltung oder 10% der Teilnahmegebühr
Vom 14. – 3. Tag vor 15 Uhr vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühr
Vom 3. Tag nach 15 Uhr – Vortag vor 15 Uhr vor Veranstaltungsbeginn 80% der Teilnahmegebühr
Ab dem Vortag vor Veranstaltungsbeginn, nach 15 Uhr 100% der Teilnahmegebühr
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der SGV Wanderakademie NRW oder der Leitung der Veranstaltung. Die Rücktrittsgebühren sind ohne weiteres mit der Rücktrittserklärung fällig und zahlbar. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistungen zu berücksichtigen. Es steht jedem/jeder Teilnehmenden nach einem Rücktritt grundsätzlich frei, der SGV Wanderakademie NRW gegenüber den Nachweis zu führen, dass diese/r durch seinen/ihren Rücktritt überhaupt kein oder jedenfalls ein geringerer Schaden entstanden ist (insbesondere, wenn trotz des Rücktritts Einzelner die Veranstaltung ausgebucht war).
7. Haftung
Die SGV Wanderakademie NRW haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der SGV Wanderakademie NRW oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzungen von Gesundheit oder Körper, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet sie auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
Ein Anspruch der Teilnehmenden auf eine Versicherung der SGV Wanderakademie NRW gegen Unfall sowie gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht.
Ein Anspruch der Teilnehmenden auf eine Versicherung der SGV Wanderakademie gegen Unfall sowie gegen die Beschädigung oder den Verlust eingebrachter Sachen besteht nicht.
8. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung der SGV Wanderakademie NRW ist verbindlicher Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie kann jederzeit unter https://sgv-Wanderakademie NRW.de/datenschutz eingesehen und ausgedruckt werden. Auf Wunsch sendet Ihnen die SGV Wanderakademie NRW gerne ein Exemplar zu. Bei jeder Veranstaltung liegt die Datenschutzerklärung zur Einsicht aus. Zur Verwendung von Bildern schauen Sie bitte unter www.sgv.de/datenschutz-bilder.html