Fördermöglichkeiten

Um eine berufsbezogene Weiterbildung zu absolvieren, ist es möglich, verschiedene Förderungen in Anspruch zu nehmen. Als anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach WbG-NW und zertifiziert durch das Gütesiegel Weiterbildung bietet die SGV Wanderakademie Bildungsveranstaltungen nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NW (AWbG-NW) an. 

Eine kurze Übersicht über die Fördermöglichkeiten ist unten aufgelistet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die entsprechenden Beratungsstellen.

Bildungsscheck 2.0

Ab dem 1. Februar 2026 hat das Land NRW das abgelaufene Förderprogramm „Bildungsscheck“ neu aufgelegt: Damit werden berufsbezogene Bildungsangebote mit bis zu 50% der Gesamtkosten (max. 500 Euro pro Jahr) gefördert, wenn spezifische Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören u.a.: Wohnort in NRW sowie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).

Weitere Informationen sowie eine Anleitung zur Antragsstellung erhalten Sie über die Webseite des Weiterbildungsportals NRW: https://www.weiterbildung.nrw.de/buergerinnen/finanzierung/bildungsscheck-2

Bildungsurlaub

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in NRW können ihr individuelles Recht auf Weiterbildung in einem Bildungsurlaub von fünf Tagen wahrnehmen. Hierzu gibt es klare Regelungen zur Freistellung von der Arbeit. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen in der Regel ca. 10 Wochen beträgt.

www.bildungsurlaub.de

Bitte melden Sie sich frühzeitig (vor Rechnungsstellung) bei uns. Nachträglich eingereichte Förderanträge werden von den Förderstellen nicht anerkannt.